Die im Antrag aufgeführten ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen müssen eine Selbstverpflichtung zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung unterschreiben. Diese darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Ist ein/e Mitarbeiter/in länger als zwei Jahre aktiv, muss nach zwei Jahren eine neue Selbstverpflichtung unterschrieben und vorgelegt werden.
Schulungen sind möglich über den BDKJ Olpe.
Im Antrag aufgeführte Mitarbeiter/innen müssen ein aktuelles (nicht älter als 2 Monate) erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das Führungszeugnis muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Der Träger der Kinder- und Jugendarbeit unterzeichnet gemeinsam mit dem Kreis Olpe eine Vereinbarung zum Umgang mit Alkohol und Nikotin in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit.